MdB-Otten

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Tornado-Nachfolge und Konsequenzen, Drucksache 19/9402

(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909402.pdf) Der Bericht über Rüstungsangelegenheiten der Bundeswehr verdeutlichte wiederholt, dass der Tornado nicht bis 2035 betrieben werden kann. Spätestens ab 2025 wird der Tornado im Rahmen des NATO-Verteidigungsbündnisses nicht mehr genutzt werden können. Damit verlöre die Bundesrepublik Deutschland auch die Handhabe, im Rahmen der Nuklearen Teilhabe auf die Bündnispartner Einfluss zu nehmen, denn bis jetzt ist nur der Tornado für diese Verwendung zertifiziert. Auch ist der Tornado, trotz der 2018 durchgeführten Zertifizierung des Eurofighters für den Abwurf vom Bomben des Modells GBU-48, das einzige fliegende Waffensystem der Bundeswehr, das gegnerische Luftabwehr niederhalten und Bodenziele punktgenau bekämpfen kann. Selbst bis zum Jahr 2025 werden die Kosten für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft (Beseitigung sog. Obsoleszenzen) und der Verwendbarkeit (Interoperabilität) dieses Waffensystems ungeheuer steigen, ohne beides im Rückschluss uneingeschränkt garantieren zu können. Daher ist es meiner Meinung nach notwendig, frühzeitig an die Beschaffung eines Nachfolgemusters zu denken, das der Bundeswehr spätestens 2025 zur Verfügung steht sollte. Die Antworten der Bundesregierung waren, wie zu erwarten war, oberflächlich und nichtssagend. Man will das Problem aussitzen. Der Schaden für Deutschlands Ansehen und Bedeutung innerhalb des Verteidigungsbündnisses wird ignoriert. Frei nach dem Wahlspruch der Habsburger heißt es für die Bundeswehr: Andere sollen für uns kämpfen, du, glückliche Bundeswehr, bohre Brunnen!