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War das die gesamte militärische Leistung der russischen Streitkräfte?

Sehr geehrter Herr Otten,
angesichts der bisherigen militärisch strategischen und taktischen Fähigkeiten der russischen Streitkräfte, es sei denn, Putin hatte nie die Absicht die ges. Ukraine zu besetzten, ist mir die These: „Unterstützung der Ukraine bedeutet: Frieden und Freiheit in Europa verteidigen“ vollkommen unklar.
Es ist m.E. absolut nicht zu erwarten, daß die russische politische Führung die Absicht hat, eine militärische Auseinandersetzung mit Staaten der NATO zu provozieren.
Frage: Sind Sie der Meinung, daß das, was bisher geschah, die ges. russische militärische Leistung war?
Mit den besten Grüßen Rolf K.

Sehr geehrter Herr K.,

Ihre Frage zielt auf die militärische Leistungsfähigkeit einerseits und das politische Ziel Putins andererseits ab. Beiden Fragen zugrunde liegt die Ansicht, die bereits der preußische Militärreformer Carl v. Clausewitz geäußert hat, nämlich, dass der Krieg die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln sei und sich Staaten Streitkräfte schaffen, um ihrem machtpolitischen Anspruch zu sichern. Ich möchte Ihre Frage in zwei Schritten beantworten, indem ich zunächst die bisherigen Kämpfe betrachte und beurteile sowie Folgerungen ableitet. Es handelt sich dabei um meine persönliche Bewertung, die sich aus dem ergibt, was ich erfahren habe und sehe.

Werfen wir einen Blick zurück und betrachten die Kampfkraft der russischen Streitkräfte können wir feststellen, dass diese im Großen und Ganzen schlecht war. Strategisch waren die Russen unfähig, ihre anfänglich schnellen Gebietsgewinne zu behaupten. Hier zeigte sich, dass sie anfällig für Bedrohungen aus der Luft sowie unfähig waren, örtlichen Gegenangriffen auf ihre Verbindungslinien standzuhalten. Offenbar hatte man russischerseits mit keinem Widerstand gerechnet, indem der Einmarsch in die Ukraine als politische Demonstration gedacht war. In den darauffolgenden Monaten wandelte sich das Kriegsbild zunehmend in den Stellungs- und Abnutzungskampf, wie wir es gegenwärtig sehen. Diese Entwicklung wurde von den Russen nicht vorhergesehen, weshalb sie darauf auch nicht vorbereitet waren. Das gab den Ukrainern die nötige Zeit, diese Phase zu überstehen und ihre Menschenreserven zu mobilisieren.

Jetzt wird mit größtem Menschen- und Materialeinsatz um wenige hundert Metern gekämpft. Taktisches Ziel ist es, einen Durchbruch durch die Verteidigungsstellungen des Gegners zu erzielen, um diesen Erfolg strategisch ausnützen zu können. Ich glaube, selbst wenn es den Ukrainern gelänge, nach längeren Kämpfen einen taktischen Durchbruch durch die russischen Stellungssysteme zu erreichen, sie wären aufgrund ihrer begrenzten Zahl an Menschen und Material sowie der Massierung russischer Reserven unfähig zu schnellen Vorstößen, um einen strategischen Erfolg zu erringen. Andererseits würde ein Abnutzungskampf langfristig die russische Seite bevorzugen, da die Russen auf größere Reserven an Menschen und Material zurückgreifen können.

Ich fasse zusammen und beantworte Ihre Frage: Das, was wir in den vergangenen Monaten gesehen haben, war das gesamte konventionelle Leistungsspektrum der russischen Streitkräfte. Es bildete dasjenige Leistungsvermögen ab, zu dem die russischen Streitkräfte vor Kriegsausbruch fähig waren. Dieses Leistungsspektrum allein rechtfertigt aus meiner Sicht nicht den Anspruch Russlands, eine Weltmacht oder zumindest eine regionale Ordnungsmacht zu sein. Wir wissen aber auch, dass sich dieser Anspruch einzig und allein aus dem Kernwaffenarsenal der Russen speist. Und hierin liegt der Unterschied zu anderen konventionellen symmetrischen Konflikten, indem eine Eskalation dieses regionalen Konfliktes die Gefahr eines Atomkrieges in sich birgt.

Wenngleich die russische konventionelle Kampfleistung weit unter dem lag, was westliche Beobachter erwartet hatten, müssen wir aber dennoch annehmen, dass nicht nur die Ukrainer mit Dauer der Kämpfe dazulernen, sondern auch die Russen. Die Kämpfe hatten bis dahin die Schwächen der Russen offengelegt, die sich nicht nur auf mangelndes Geschick russischer Führer, Unterführer und Mannschaften beschränkte, sondern auch auf die Unfähigkeit zum Kampf der verbundenen Waffen sowie mangelhafte Aufklärung und aus erheblichen Problemen bei schneller, präziser Wirkung. Die Kämpfe führen zwangsläufig dazu, dass die Russen diese Schwächen, wo es möglich ist, beheben und sich auf den Einsatz von Mitteln beschränken, die ihrer Fechtweise entgegenkommen.

Was folgt daraus für den Krieg? Wir haben gesehen, dass die russischen Streitkräfte nicht in der Lage waren, die politisch gesetzten Ziele auf eine militärisch effiziente schnelle Weise zu erreichen. Nun aber arbeitet die Zeit für die Russen in ihrem Streben, unter Einsatz ihres großen Potenzials an Menschen und Material einen Siegfrieden zu erzwingen. Dieser könnte erreicht werden, indem nur eine der drei wichtigsten gegnerischen Machtquellen (Menschen, Material, Kampfeswille) abgenutzt wird. Es kann dabei nicht die Absicht der Russen sein, eine Auseinandersetzung mit einem oder mehreren NATO-Staaten zu provozieren, wie sie schreiben. Abgesehen von der Gefahr einer nuklearen Eskalation dieses Krieges, die keiner wünschen kann, bezweifle ich jedoch auch, dass die westlichen Bevölkerungen willens sind, die enormen Opfer einer direkten aktiven Kriegsbeteiligung zu ertragen, wie sie Ukrainer und Russen seit Monaten zu erbringen gezwungen sind. So würde sich eine fortgesetzte Unterstützung weiterhin auf Kriegsmaterial und Geld beschränken. Beides wird mit der naiven Vorstellung propagandistisch untermauert, die Ukrainer könnten die Russen bis auf die Grenze von Februar 2022 zurückdrängen, dann würde der Krieg enden.

Kampfeswille und Menschenreserven sind meiner Meinung die beiden kritischen Machtquellen der Ukraine, die versiegen können, wird der Abnutzungskampf fortgesetzt. Eine kluge westliche Politik müsste das erkennen und verhindern, indem der Krieg nicht in eine Richtung driftet, in der eine oder beide Machtquellen zunehmend erschöpft werden. Der Westen täte gut daran, das rechtzeitig zu erkennen und schnellstmöglich Verhandlungen zu initiieren, in der beide Seiten ihre Würde waren können. Da der Westen in diesen Krieg stark einseitig involviert ist, kann er nur Einfluss auf eine der beiden Seiten geltend machen. Folglich könnte der Anstoß zu einem dauerhaften Frieden nur von den Kriegsparteien selbst oder von einer dritten Macht erfolgen, die weder ein Interesse an einer Demütigung und militärischen Schwächung Russlands noch an einer nachhaltigen territorialen Schwächung der Ukraine hat.

Mit diesen abschließenden Gedanken zum Krieg möchte ich Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Werden Sie dem Antrag 20/4886 der CDU/CSU Fraktion zum Thema ME/CFS zustimmen und wenn nicht warum?

Sehr geehrter Herr Otten,
unser 24-jähriger Sohn gehört zu den mindestens 500.000 an ME/CFS erkrankten Menschen in Deutschland. Der zu ME/CFS gestellte Antrag 20/4886 wurde, wie Sie sicher wissen, am 19.01.2023 im Bundestag diskutiert. Alle Fraktionen waren sich einig, dass dringend etwas passieren muss, um den Erkrankten zu helfen.
Ich würde gerne wissen, ob Sie persönlich dem Antrag zustimmen werden? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank und freundliche Grüße

Sehr geehrte Frau H.,

der Antrag der Union wird von der AfD mitgetragen. Gerne verweise ich Sie auf die Ausführungen meiner Kollegin, Frau Dr. Baum, in ihrer Rede vom 19. Januar 2023 (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20079.pdf#P.9501). Der Unionsantrag wird in dieser Woche im Gesundheitsausschuss unter TOP 2 beraten (https://www.bundestag.de/resource/blob/946620/e8ae195d42facc103b7b785733c7f09a/to067-data.pdf). Ich gehe davon aus, dass der Antrag dann in der kommenden (oder der darauf folgenden) Sitzungswoche zur Abstimmung ins Plenum gelangt.

Ich werde den Antrag unterstützen und hoffe, dass die nötigen Maßnahmen bald ergriffen werden können, um das Leiden der Betroffenen zu lindern und eine adäquate Behandlung zu ermöglichen.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Warum lehnt Ihre Partei eine Impfpflicht ab?

 

Sehr geehrter Herr Otten,
wäre es im Angesicht tausender Toter, bei gleichzeitiger Verfügbarkeit eines milliarden-fach eingesetzten Impfstoffs nicht an der Zeit, dass Sie und Ihre Partei eine Impfpflicht befürworten? Würde nicht gerade eine Impfpflicht uns Bürgern die verloren gegangenen Freiheiten zurückgeben? Haben nicht in der Vergangenheit die Pflicht sich gegen Pocken oder Masern impfen zu lassen bewiesen, welchen Segen eine Impfung bedeutet? Wie viele Opfer von Kinderlähmung noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wären froh gewesen um eine Impfung? Warum diskreditieren Sie sich, indem Sie gemeinsame Sache mit Leuten machen, denen wissenschaftliche Beweise egal sind und die stattdessen verworrenen, absurden Theorien anhängen?
Mit freundlichem Gruß,
Norbert F.

Sehr geehrter Herr F.,

aus einschlägigen Pressemitteilungen sowie Anträgen und Reden meiner Kollegen können Sie die Gründe ersehen, warum die AfD eine allgemeine Impfpflicht sowie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnt. Ich fasse diese Gründe aber gerne zusammen:

  1. Eine Impfpflicht wird die Verbreitung und Ansteckung mit Covid-19 nicht verhindern können. Sie ist daher nicht geeignet, den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Eine Impfung kann die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufes bei älteren Menschen sowie Menschen mit Nebenerkrankungen reduzieren.
  2. Eine für die Gesamtheit unseres Volkes verpflichtende Verabreichung von Impfstoffen ist auch nicht verhältnismäßig, da derjenige Personenkreis begrenzt ist, der einer höheren Gefährdung ausgesetzt ist. Dazu kommt die bereits genannte Unwirksamkeit, Ansteckung und Verbreitung des Virus‘ zu verhindern.
  3. Wenn die Impfung eine Verbreitung und Ansteckung mit dem Virus nicht verhindert, sondern bestenfalls schwere Verläufe, dann dürfen junge und gesunde Menschen nicht dazu verpflichtet werden, einen nutzlosen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden. Eine allgemeine Impfpflicht wird daher auch verfassungsrechtlich nicht statthaben können.

Abschließend möchte ich anfügen, dass ich ein Verfechter des wissenschaftlichen Fortschritts bin und daher persönlich Hoffnung in neue Methoden wie die Gensequenzierung oder die mRNA-Technik setze. Ob oder wann sich ein Bürger eines freien Gemeinwesens aber gegen eine Krankheit oder für seine Mitmenschen (die vielgepriesene „Solidarität“) impfen lässt, darf meiner Meinung nach nicht der Staat entscheiden. Es muss und soll die freie Entscheidung des Individuums sein und bleiben.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Wie ist der heutige Stand bei der Entwicklung und Anwendung von Smart-Dust (Schlauer Staub)? Sehen Sie hier Gefahren?

(Frage von Reinhard G.)

Sehr geehrter Herr G.,

zur Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich der Behandlung des Themas im Bundestag möchte ich Sie zunächst auf die Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP, Drucksache 19/20246 verweisen. Dabei handelt es sich um die einzige parlamentarische Initiative in der 19. Wahlperiode, die mir bekanntgeworden ist.

Gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Frage 15 (DS 19/20246), charakterisiert der Begriff Smart Dust den Trend hin zu einer zunehmenden Miniaturisierung im Bereich der Sensorik. Daraus ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung zahlreiche Anwendungsbereiche. Was den militärischen Bereich betrifft, scheint die Bundesregierung jedoch keine expliziten Anwendungsmöglichkeiten zu erkennen (Frage 16). Sie beschränkt ihr Gesichtsfeld auf zivile Anwendungsgebiete der Nano-Forschung, etwa der Energieerzeugung, -wandlung und -speicherung sowie Beschichtung. Das mag ein wesentlicher Grund dafür sein, dass sie auch nicht in der Lage ist, auf die Vorstellung von Killerrobotern in Nano-Größe adäquat zu reagieren (Frage 4, DS 19/20246). Auch ist der Bundesregierung überraschenderweise nicht bekannt, ob die militärische Nutzung von Smart Dust im Ausland aktuell erforscht wird.

Tatsächlich ist der Gedanke einer militärischen Nutzung von Smart Dust nicht abwegig. Wie Sie richtig schildern, handelt es sich bei Smart Dust um kleine, drahtlose mikroelektromechanische Systeme (MEMS), die über Kameras, Sensoren und Kommunikationsmechanismen verfügen, um die gesammelten und gespeicherten Daten zur Weiterverarbeitung und Auswertung zu übertragen. Im militärischen Bereich ist eine Nutzung zur Überwachung weit abgelegener und schwer zugänglicher Gegenden denkbar, aber auch in Szenarien, wo der Einsatz von Menschen oder Drohnen zur Erkennung, Verfolgung und Überwachung der Bewegungen von Feinden nicht oder nun eingeschränkt möglich ist. Die Sensorik ist auch in der Lage, frühzeitig vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Substanzen zu warnen (Smart Dust Applications Across Transport, Military, Factories & More! (hitechnectar.com)).

Damit komme ich zu Ihrer Frage nach meiner Einschätzung. Technische Innovationen beinhalten immer ein großes Potential. Nicht selten sprechen wir sogar von disruptiven Technologien. Dieses Potential ist grundsätzlich dual-use-fähig. Dual-Use meint die gleichzeitige zivile und militärische Nutzbarkeit von Technologien und den daraus hervorgehenden Produkten. Somit ist es nicht nur denkbar, dass eine Miniaturisierung der Sensorik durch MEMS auch im militärischen Bereich zur Anwendung kommen wird, sondern naheliegend. Etwaige Projekte, etwa von HP, weisen in diese Richtung (CeNSE-| HP® Offizielle Website). Smart Dust als Technologietreiber in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, auch im Sicherheits- und Verteidigungswesen, ist als Innovations- und Wachstumstreiber erkannt worden und wird als solches bewertet (Smart Dust Market 2021 : CAGR Status, Detailed Analysis of Top M - WBOC TV). Gleichwohl liegt die Bundesregierung in ihrer Bewertung insoweit richtig, dass es sich bei Smart Dust um eine technische Innovation handelt, deren Anwendungsbereiche „noch nicht eindeutig und vollständig identifiziertbar“ sind.

Es ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, auf Forschung und Entwicklung zu verzichten, weil technische Innovationen dual-use-fähiges Potential oder/ und die Gefahr eines Missbrauchs in sich bergen. Grundlagenforschung ist die Voraussetzung für eine spätere verantwortungsvolle Nutzung von Technologien und bietet gleichzeitig den Schlüssel zur Vorbeugung und Bekämpfung von Missbräuchen. Daher begrüße ich uneingeschränkt die aktive Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Zukunftstechnologien.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten 

Wie stehen Sie persönlich zu einer deutlich früheren Veröffentlichung sowie einer Obergrenze für Parteispenden von Privatpersonen u komplettem Verbot von Lobbyspenden von Unternehmen an Parteien?

(Frage von Uwe Kühnle)

Sehr geehrter Herr Kühnle,

in Ihrer Frage berühren Sie die verfahrenstechnische Vorgehensweise bei Parteispenden und eine mögliche Eingrenzung derselben durch eine Obergrenze bzw. den Ausschluss von Spenden durch Unternehmen.

Gegenwärtig müssen (kurz zusammengefasst)

a)           Einzelspenden, die einen Betrag i. H. v. 50.000 EUR übersteigen, unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt,

b)           Gesamtspenden pro Jahr von 10.000 EUR im Rechenschaftsbericht der Parteien verzeichnet und

c)            die Namen von Personen, die mehr als 500 EUR spenden, identifiziert werden.

Großspenden (siehe a) ) werden umgehend als Bundesdrucksache veröffentlicht und sind im Internet einsehbar. Dieses System ist meiner Meinung nach ausreichend, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Wenn auch manche Parteispendenaffäre der Vergangenheit nicht geklärt werden konnten (z. B. jener Aktenkoffer, für den Schäuble zuständig war), sind die politischen Auswirkungen jedoch nachhaltig und haben ihren Einfluss auf den politischen Wettbewerb.

Da Sie in Ihrer Frage nicht verdeutlicht haben, was Sie unter einer deutlich früheren Veröffentlichung meinen, glaube ich, dass Sie einen größeren Wert auf die Antwort hinsichtlich einer Obergrenze und Unternehmensspenden legen.

Von einer Obergrenze halte ich nichts. Bereits in der Vergangenheit haben beispielsweise die Grünen eine solche gefordert und dabei argumentiert, sie (die Grünen) erhielten kaum Spenden über 20.000 EUR (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schlagabtausch-im-bundestag-gruene-fordern-obergrenze-fuer-parteispenden-seite-2/3349020-2.html). Ein Blick in die Verzeichnisse von Großspenden der letzten Dekade zeigt, dass diese Zeiten bei den Grünen längst vorbei sind (https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000). Überdies, das kam bereits bei früheren Diskussionen um das Thema einer Obergrenze bei Parteispenden zur Sprache, könnte die Obergrenze durch die Aufteilung der Spende in einzelne Tranchen leicht umgangen werden, wobei dann Punkt b) legal greifen würde.

Ob nun ein gänzliches Verbot von Unternehmensspenden der demokratischen Kultur förderlich ist, möchte ich bezweifeln. Wesentlich ist in meinen Augen Transparenz. Dadurch hat der Souverän jederzeit die Möglichkeit, Namen und Beträge von Großspendern zu erfahren. Auf diese Weise können Netzwerke und Interessen erkannt und bei der Herausbildung einer politischen Meinung berücksichtigt werden. Erfolgen vonseiten der regierenden Parteien bzw. der Regierung einschlägige Maßnahmen, durch die Unternehmen oder Branchen bevorzugt werden, so etwa geschehen 2009/10 für das Hotelgewerbe, sind die politischen Auswirkungen immens und setzten die Verantwortlichen in die Pflicht, ihre Entscheidung der Öffentlichkeit plausibel zu begründen.

Ich sehe also in einer grundsätzlichen Änderung (Einführung einer Obergrenze und Verbot Unternehmensspenden) keinen Beitrag zur Beförderung der demokratischen Kultur in diesem Land.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Ist ihnen die größte dem Bundestag seit 9 Monaten vorliegende Petition (108191) zur Überwindung der Coronakrise bekannt, sowie die zögerliche Behandlung mit einer Entschuldigung an die Petentin?
Was haben sie unternommen und was gedenken sie zu unternehmen, damit der Vorschlag der Petentin im Bundestag endlich behandelt wird?

 

(Frage von Gerhard Seedorff)

Sehr geehrter Herr Seedorff,

in der von Ihnen genannten Petition geht es um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Petentin stellt sich einen Betrag i. H. v. 1.000 EUR pro Person vor. Mit Blick auf die Corona-Krise und mit Begrifflichkeiten wie „Zusammenhalt“ zielt die Petition darauf ab, dem Wunschtraum politisch linker Kräfte Gehör zu verschaffen. Es mag sicher der Zeitpunkt kommen, an dem es sinnvoll ist, über eine vergleichbare Form allgemeiner staatlicher Alimentierung von Individuen nachzudenken. Ich denke dabei beispielsweise an eine vollkommen digitalisierte und automatisierte Welt, in der die Wertschöpfung ohne großes Zutun des Menschen erfolgt, der nichts anderes mehr als Konsument und Überwacher der Produktions- und Distributionsketten ist. Nur bin ich mir nicht sicher, ob eine solche Welt erstrebenswert ist.
Viele, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen einstehen, führen darüber hinaus ins Feld, dass sich in einem solchen Wirtschaftssystem der Geist des Menschen, losgelöst von ökonomischen Zwängen, freier und umfassender entfalten könne. Das klingt schön, denn diese Vorstellung will den individuellen Zwang des Lohnerwerbs abschaffen und setzt auf die natürliche Kreativität des Menschen in einer kollektivierten Gesellschaft, in der alle füreinander einstehen und es keinen Neid und keine Missgunst mehr gibt.
Ich halte das, vorsichtig formuliert, für sehr idealistisch. Jenes Konstrukt geht von einer falschen Grundannahme aus. Die meisten Menschen streben nach einer Mehrung ihres persönlichen Wohlstandes. Sie wollen sich überdies von anderen Menschen absetzen, und sei es nur durch Äußerlichkeiten. Was für ein politisches System wollte dem Menschen das Streben nach persönlichem Wohlstand versagen, um einen Kollektivismus zu oktroyieren, der widernatürlich ist. Das kann nur zu einer weiteren totalitären Katastrophe führen.
Für unsere Gegenwart ist das Modell nicht umsetzbar. Woher soll das Geld kommen, frage ich mich. Was passiert, wenn Geld einzig nur noch Zahlen auf buntem Papier ist, ohne dahinterstehender Wertschöpfung? Wer verdient also das Geld, das so freigiebig ausgeschüttet werden soll? Ich will nicht in Abrede stellen, dass die Politik von EU und unserer Regierung in den letzten Jahren eher dazu geeignet war, die Wertschöpfung in Ausland zu verlagern und das Vertrauen in unser Wirtschaftssystem zu erschüttern, doch das ist ein anderer Themenbereich.
Abgesehen davon besitzt Deutschland eines der besten Sozialsysteme der Welt. Keiner ist genötigt zu hungern, zu frieren oder auf die wesentlichen zivilisatorischen Annehmlichkeiten zu verzichten. Zur Deckung dieses Sozialsystems wird ein großer Teil des Steueraufkommens verwendet. Wenngleich dieses Sozialsystem unzählige Fehler aufweist, werden die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen in der Regel zu einem gewissen Grad berücksichtigt, statt pauschal eine Geldsumme auszuschütten.
Abschließend möchte ich auf folgenden Umstand hinweisen: Unsere Ahnen haben in vielen hundert Jahren einen Wohlstand aufgebaut, den wir bewahren und mehren müssen, damit es unsere Nachfahren mindestens ebenso gut haben wie wir. Vor weniger als zwei Jahrhunderten setzte in den deutschen Landen eine Entwicklung ein, die zu einem Wertesystem geführt hat, das politische und individuelle Freiheiten mit Verantwortung und Pflichterfüllung verknüpfte. In den letzten beiden Dekaden wurde dieses System Stück für Stück abgetragen, zumindest aber in einem Ausmaß modifiziert, wodurch Vorstellungen um sich greifen konnten, wonach der Staat alles richten muss und alle an den Wohltaten partizipieren sollen, ohne allerdings die Pflichten, Lasten und Unannehmlichkeiten tragen zu müssen.
Obige Petition ist eines von vielen Zeugnissen für diese Geisteshaltung. Da ich kein Verfechter eines solchen Staats- und Werteverständnisses bin, ich auch nicht dem Menschenbild anhänge, das der Petition zugrunde liegt, beabsichtige ich nicht, der Petition Gehör zu verschaffen.

Mit freundlichem Gruß
Gerold Otten

 
 

Sehr geehrter Herr Otten,
Sehen Sie eine realistische Chance, die Änderung des "Bevölkerungsschutzgesetzes" zu verhindern.
Mir ist klar, dass die AFD-Fraktion gegen die Stimmen der Regierungsfraktionen nicht ankommt.
Meine Bitte wäre allerdings, für eine namentlich Abstimmung zu sorgen, damit jeder Wähler sehen kann, wer im November 2020 das Ermächtigungsgesetz ermöglicht hat.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Langlotz

Sehr geehrter Herr Langlotz,

tagtäglich erreichen mich hunderte Zuschriften, die mich als Parlamentarier auffordern, der Ergänzung des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht zuzustimmen. Diese Zuschriften sind Ergebnis einer tiefsitzenden Verunsicherung in der Bevölkerung, die durch die Politik der Regierung, weitgehend kritiklos flankiert durch die öffentlich-rechtlichen Medien, hervorgerufen worden ist.

Die Haltung der AfD-Bundestagsfraktion in Bezug auf Covid-19 ist klar. Wir wollen der Verunsicherung in Teilen der Bevölkerung eine Stimme im Bundestag verleihen. In diesem Sinne lehnen wir jedoch nicht allein den Grundtenor der Änderungen ab, sondern haben konkrete Alternativen aufgezeigt. Unsere Möglichkeiten jedoch, die Änderung des Gesetzes zu verhindern oder unsere eigenen Anträge in dieser Sache (z. B. Drs. 19/18999, 19/19914, 19/22547 u. 19/24005) zur Geltung zu bringen, sind bei dem gegenwärtigen Stimmverhältnis und der doktrinären Haltung der übrigen Fraktionen äußerst gering. Unter den obwaltenden Umständen, dazu zähle ich einseitige mediale Berichterstattung und einem dem demokratischen Zentralismus ähnlichen politischen Führungsstil bei den Altparteien, verbleibt uns jedoch nur das Mittel, am Mittwoch eine namentliche Abstimmung zu fordern. Nur so ist der Souverän in der Lage, sich ein klares Bild vom Abstimmungsverhalten seiner Abgeordneten zu verschaffen.

Genau das haben wir bereits getan und eine namentliche Abstimmung beantragt. Daher freut es mich, Ihnen eine positive Antwort zusenden zu können. Die AfD will eine wahre Alternative sein mit Lösungsansätzen für gegenwärtige und künftige politische Herausforderungen auf der Basis von Vernunft und Verantwortung, statt von doktrinärer Haltung und Gesinnung, deren Vertreter zunehmend danach trachten, den politischen Diskurs zu dominieren. In diesem Sinne danke ich für Ihre Zuschrift und werde weiter wirken.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

(Frage von Dr. Arnd T. May)

Sehr geehrter Herr Dr. May,

grundsätzlich handelt es sich bei beiden Konzepten um Kriterien, wie in einem denkbar schlimmsten Fall auf ein Überhang an Patienten reagiert werden könnte. Sie bitte mich in Ihrer Frage, zu beiden Konzepten Stellung zu nehmen und grundsätzliche Erwägungen anzustellen, wie bei unzureichenden Behandlungskapazitäten verfahren werden sollte.

Um diesen Fragen, die grundsätzlich ethischer Natur sind, zu begegnen, bedarf es zunächst dreier Annahmen. Erstens, dass unser Gemeinwesen tatsächlich einer Ausnahmesituation gegenüberstünde, die eine Berücksichtigung beider Konzepte notwendig macht. Zweitens, dass unsere technischen Fähigkeiten tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, das Leben von betroffene Menschen, etwa bei einer Pandemie, zu retten. Sowie Drittens, dass das Problem folglich nicht im Behandlungserfolg, sondern in der mangelnden Quantität der notwendigen technischen Apparaturen liegt.

Grundsätzlich ist es notwendig, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, auf derartige Krisenlagen reagieren zu können. Die gegenwärtige Krise ist meiner Meinung nach nicht durch intelligente oder vorausschauende Politik unserer Regierung gelöst worden, sondern durch einen aufopferungsvollen Einsatz aller gesellschaftlichen Kräfte. Ich möchte nur auf die anfängliche Verharmlosung – wohl um keine Panik auszulösen – hinweisen, die schließlich in Aktionismus umgeschlagen ist, zu deren Legitimation Schreckensszenarien herhalten mussten. Während in den Geschäften Toilettenpapier ausverkauft war, traf Schutzausrüstung für Allgemeinmediziner nur tröpfchenweise ein. Als der Bedarf aufgrund eigener Maßregeln dann überwältigend wurde, traten führende Politiker erneut in Aktion und präsentierten sich vor eingeflogenen Atemwegsmasken. Dies sind nur drei Details, und ich möchte darauf nicht weiter eingehen.

Steht eine Gesellschaft vor einer Katastrophe, die die Anwendung beider Triage-Konzepte nötig machen könnte, ist darauf zu schauen, diesen Fall möglichst zu verhindern. Schon an der Schwelle zur Frühen Neuzeit und in unseren Breiten letztmalig am Beginn des 18. Jahrhunderts wurde zur Bekämpfung der sog. Pest die Isolation der Betroffenen (Einzelpersonen, Familien, Städte) angewendet. In der gegenwärtigen Krise war dieser Schritt meiner Meinung nach richtig und wichtig, solange es nicht klar war, in welchem Umfang und über welche Wege sich das Virus verbreitet sowie welche Verläufe in welchen Quantitäten zu erwarten sind. Nachdem diesen Fragen aber beantwortet waren, wäre es sinnvoll gewesen, die verhängten Einschränkungen für die kaum bis gar nicht von schweren Verläufen gefährdeten Teile der Gesellschaft aufzuheben, auch um eine Durchseuchung zu bezwecken.

Wäre ein Virus allerdings derart ansteckend, dass gewöhnliche Isolationsmaßnahmen nicht greifen und würde derselbe einen Verlauf verursachen, der dem des Covid-19-Virus übersteigt und könnte eine Versorgung der betroffenen Menschen quantitativ nicht gewährleistet werden, müsste auf die Triage-Konzepte zurückgegriffen werden.

Es bedürfte sicherer medizinische Gesichtspunkte, anhand derer, so grausam es klingt, eine Selektion nach Erfolgsaussichten stattfinden kann. Für die ex ante Triage gelten medizinische Indikatoren (Dringlichkeitsprinzip) oder eine Orientierung nach gewissen Priorisierungen (Tempusprinzip). Nun gibt es allerdings den Einwand, dass bestimmte Bevölkerungsschichten bei einem solchen Modus benachteiligt würden. Das beträfe im vorliegenden Fall vor allem alte und kranke Personen. Dieser Einwand kann aber unter den gegebenen Umständen nicht statthaben. Eine Abwägung ist nötig, um den Schaden für das Ganze möglichst gering zu halten.

Die ex post Triage wiederum greift den letzten Gedanken auf und verdeutlicht die Herausforderungen auf besondere Weise, die an die Menschen bei einer Katastrophe gestellt werden. Mit Blick auf die Möglichkeit, bei begrenzten Ressourcen könnten die Überlebenschancen des Einen gegen diejenigen des Anderen abgewogen und eine bereits eingeleitete Behandlung abgebrochen werden, wird die Frage nach der Menschenwürde aufgeworfen. Menschenwürde beinhaltet in diesem Fall, dass ein Menschenleben nicht gegen ein anderes abgewogen werden darf – und dies anhand höchstrichterlicher Bestätigung. Etwaige juristische Einschränkungen werden zwar gemacht, sind aber im vorliegenden Fall nicht anwendbar, folgt man dem juristischen Diskurs.

Ich möchte dagegenhalten, dass es zwei Gründe gibt, durch die die ex post Triage legitimiert werden kann und es sogar zwingend ist, sich vorrangig damit zu beschäftigen. Einerseits dürfte sie nämlich viel eher als die ex ante Triage die Zustände in medizinischen Einrichtungen widerspiegeln, die bei einem Katastrophenfall auf ein Gemeinwesen zukommen könnten. Die Menschen werden nicht alle mit einem Male erkranken, sondern es wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen und mit unterschiedlicher Intensität. Dabei mag zweifellos die Situation eintreten, dass die Behandlungskapazität ausgeschöpft ist und die Überlebenschancen eines neu eintreffenden Patienten diejenigen eines bereits in Behandlung befindlichen Patienten übersteigt. Oder praktisch formuliert: Es ist vorhersehbar, dass ein Arzt vor der Frage steht, soll er einen nicht mehr rettbaren Patienten weiter versorgen, statt einen rettbaren Patienten sterben zu lassen. Letzteres wird meines Erachtens im juristischen Diskurs übersehen. Statthaben können meiner Meinung nach nur zwei Einreden:

1. Der unrettbare Patient könnte ohne Zutun des Arztes sterben und dadurch noch rechtzeitig einen Behandlungsplatz freimachen, d. h. die Zeit als Friktion. Der Arzt trüge dann keine Verantwortung, sondern überließe die Sache einer höheren Macht.

2. Welche klaren klinischen Faktoren gegeben dem Arzt die Evidenz, dass ein in Behandlung befindlicher Patient trotz aller Anstrengungen todgeweiht ist? – Hier ist die Richtigkeit des Analysevermögens des Arztes die Friktion: Inwieweit ist der Arzt in der Lage, den künftigen Krankheitsverlauf beider Patienten abschätzen zu können?

Sehr geehrter Herr Dr. May! Sie haben mir mit Ihrer Frage einige Denkanstöße gegeben, die mich sehr nachdenklich gemacht haben. Grundsätzlich stelle ich mir die Frage, ob die Würde des Menschen, in diesem Fall das Recht auf Leben, in der geschilderten Annahme einer Katastrophe ungeahnten Ausmaßes nicht hinderlich ist, um nötige Antworten zu geben. Die medizinischen, ethischen und juristischen Gesichtspunkte müssen zusammengebracht und Leitmaximen in einem künftigen Krisenmanagementpapier formuliert werden, um Handlungssicherheit zu gewährleistet.

Desweiteren wäre es ratsam, die Innovationskraft des menschlichen Geistes zu nutzen, um lebenserhaltende Instrumente zu entwickeln, die eine Zeitlang eine Behandlung ersetzen können. Gleiches gilt für Großgeräte, die mobiler, effizienter und billiger hergestellt werden müssten.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die gegenseitige Hilfe: Die Bundeswehr hat während der Pandemie Großbritannien eine Anzahl an Notfallgerätschaften kostenlos überlassen. Wir dürften von unseren Partnerstaaten erwarten, dass auch sie uns nach ihren verantwortbaren Möglichkeiten Hilfe leisten.

Doch sollten wir uns nicht allein darauf verlassen, sondern zunächst Verantwortung für uns selber, für unser Gemeinwesen übernehmen. Ich erwarte daher von unserer Regierung, dass diese Fragen in einer Novelle eines Krisenpapiers angegangen und beantwortet werden.

 

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Sehr geehrter Hr. Otten,
was halten Sie von der von der Autolobby geforderten Abwrackprämie? Wäre nicht eine Mobilitätsprämie für alle sinnvoller und nachhaltiger?
Gruß
Jan Heller

Sehr geehrter Herr Heller,

leider konnte ich Ihnen nicht fristgemäß antworten. Mittlerweile ist von der Bundesregierung eine Richtungsentscheidung gefällt worden, die eine Neubewertung nötig macht.

Ich stehe der Idee, mit Steuergeldern Nachfrage künstlich anzuregen, ablehnend gegenüber. Meiner Meinung nach dürfte erst dann zu diesem Mittel gegriffen werden, wenn sich zuvor alle anderen Maßnahmen als unzweckmäßig erwiesen haben. Bei der zunächst diskutierten sog. Abwrackprämie ging es bekanntlich darum, der Autoindustrie und den auf sie angewiesenen Zuliefererbetrieben eine Konjunkturspritze zu geben. Damit verband sich die Hoffnung, die daran interessierten Unternehmen und deren Arbeitnehmer möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen.

Der jetzige Vorschlag, eine Prämie nur für den Kauf von E-Autos zu gewähren, wird den eben aufgezeigten Hoffnungen noch weniger gerecht als eine allgemeine Abwrackprämie. Daher glaube ich, dass der ökonomische Effekt minimal sein wird. Das eigentliche Ziel, der Erhalt von tausenden Arbeitsplätzen, kann auf diese Weise nicht sichergestellt werden.

Gleiches gilt auch für den ökologischen Effekt. Der Lockdown hat gezeigt, dass die Schadstoffemissionen von Verbrennungsfahrzeugen massiv überschätzt wurden. Diese Erkenntnis sollte auf der Ebene Deutschlands und der EU zu einem Umdenken führen. Nunmehr müssten die EU-Strafen für den Flottenverbrauch ausgesetzt und die CO2-Grenzwerte für PKW auf maximal 130 Gramm CO2 pro Kilometer festgelegt werden.

Sie haben statt einer Abwrackprämie eine Mobilitätsprämie vorgeschlagen. Ich gehe davon aus, dass Sie unter der Mobilitätsprämie eine gewisse finanzielle Förderung bei der Anschaffung von Fahrrädern, E-Bikes, ÖPNV-Tickets, Bahnfahrten u.v.m. verstehen. Das ist sicher vorteilhaft für Personen, die in urbanen Räumen wohnen und auf die Flexibilität, die ein Kfz möglich macht, nicht angewiesen sind. Allerdings denke ich, dass die Mehrzahl der Personen, die die Möglichkeiten haben, auf diese Fortbewegungsmittel zurückgreifen zu können, dies ohnehin bereits in überwiegender Anzahl tun. Der ländliche Raum könnte davon kaum profitieren – selbst wenn der ÖPNV intensiviert würde.

Ich vermute also, dass der ökologische Vorteil, der daraus erwüchse, minimal wäre. Vielmehr stünde ein nicht messbarer ökologischer Effekt in keinem Verhältnis zu den finanziellen Belastungen, die daraus für das Gemeinwesen erwachsen.

Unter den gegebenen Umständen scheint es mir geboten, die Vor- und Nachteile aneinander abzuwägen. Ich würde einer allgemeinen Abwrackprämie, trotz erheblicher Vorbehalte, einen Vorzug vor einer E-Autoprämie oder einer Mobilitätsprämie geben.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Sehr geehrter Herr Otten.

Am 31.10.2019 hat der Landesverband München Land der AfD auf Facebook ein Posting zum neuen Nürnberger Christkind (Benigna Munsi, 17 Jahre alt) veröffentlicht. Der Landesverband schreibt "Nürnberg hat ein neues Christkind. Eines Tages wird es uns wie den Indianern gehen".

Wie ist dieses Posting zu verstehen? Wie ist die Kritik gemeint? Benigna Munsi wurde in Deutschland geboren. Wird sie allein aufgrund ihrer Hautfarbe (oder dem Geburtsland ihrer Eltern) als "unpassend" für die Rolle des Nürnberger Christkinds empfunden?

Es gibt doch auch bei der AfD Mitglieder mit Migrationshintergrund oder "anderer" Hautfarbe.

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Vielen Dank für Ihre Antwort und Gruß!

(Frage von Michael Zeindl)

Sehr geehrter Herr Zeindl,

natürlich fällt der Kommentar auf die gesamte AfD zurück. Das bedauere ich. Es kann aber auch heilsam für jedes unserer Mitglieder sein, fragwürdige Aussagen zu reflektieren. Daher begrüße ich die Maßnahmen, die vom AfD-Kreisverband München-Land ergriffen worden sind, um unreflektierte ad hoc-Kommentare zu vermeiden.
Wie Sie sicher bereits erfahren haben, wurde der Kommentar nicht nur gelöscht, sondern die Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes München-Land, Frau Christina Specht, hat sofort klargesellt, dass wir diesen Kommentar verurteilen. Sie ist sich sicher, dass Benigna Munsi die Rolle als Christkind wunderbar erfüllen wird. Dem schließe ich mich an. Auch unterstreicht sie, dass der Kreisverband München-Land zahlreiche Menschen unterschiedlicher Herkunft umfasst, die aber durch gemeinsame politische Anschauungen und Werte verbunden sind.

Mit freundlichem Gruß

Gerold Otten

Sehr geehrter Herr Otten,

mehr als die Hälfte und damit die Mehrheit der Deutschen ist laut einer aktuellen Umfrage nicht für die als gesetzliche Verpflichtung zur Organ-/Körperspende benannte Widerspruchslösung https://www.zeit.de/news/2019-05/25/umfrage-organspende-fast-50-prozent-fuer-widerspruchsloesung-190525-99-370307 .
Dies ist umso bedeutsamer, da seit Jahren unablässig für die Organ-/Körperspende in allen Medien geworben wird und sich viele Politiker persönlich in allergrößter Weise zu jeder Zeit dafür einsetzen.
Es wird das Narrativ verbreitet, dass Menschen sterben weil sie kein neues Organ bekommen! Menschen sterben weil sie sterblich sind oder an einer tödlichen Krankheit leiden! Sie bekommen kein neues Organ bei einer Transplantation, sondern ein verbrauchtes und geschädigtes Organ eines anderen sterbenden und zu zerteilenden Menschen, welches der eigene Körper nicht haben will und mit allen Mitteln versucht abzustossen. Falls sie die Operation überleben, bleiben sie sterbenskrank, mit grössten Einbussen in der Lebensqualität, bis zum Ende. Warum geht es nicht um eine Verbesserung der Funktion des eigenen, vorhandenen Organs, sondern nur um die Steigerung von Organ-/Körperverwertungenszahlen in den Kliniken?

Bei einer repräsentativen Umfrage zum Thema Hirntod, waren 40 Prozent der Befragten der Meinung, unter diesen Umständen dürften keine Organe entnommen werden. Selbst Besitzer eines Organspendeausweises wussten nicht besser Bescheid über das Hirntodkriterium. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101153/Grosse-Wissensluecken-beim-Thema-Organspende

Sehen Sie unter diesen Umständen nicht die dringende Notwendigkeit einer ausführlichen (Zwangs-)Information der Bürger über die medizinischen Hintergründe und einen für jedermann verständlichen, ausführlichen und bildhaften Beschreibungsablauf der Organ-/Körperspende vom Ablegen des Hirntoten auf den OP-Tisch bis zum Verpacken der gewonnenen Organ- und Körperteile und deren weltweite Verteilung?

Frage von Gertrud Maier

Sehr geehrte Frau Maier,

herzlichen Dank für Ihre Frage, denn diese bewertet das Problem der Organspende aus einem anderen Blickwinkel als gewöhnlich. Zum Thema Organspende und Widerspruchslösung habe ich mich bereits auf Abgeordnetenwatch geäußert. Sie haben natürlich Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass es zunächst um die Gesunderhaltung der Organe gehen muss. Leider entbindet uns dies nicht von der Notwendigkeit, Organspenden als letztes Mittel zu nutzen, das Leben von Menschen zu verlängern.
Ich empfinde Ihren Ausdruck, dass Menschen nach ihrem Tod zerteilt werden müssten, um Organe entnehmen zu können, als sehr hart und unpassend. Gleichwohl berühren Sie mit der Frage, wann Organe entnommen werden dürfen, einen heiklen Punkt, durch den gerade auch die Widerspruchslösung ethisch in Frage gestellt wird. Die Widerspruchslösung würde nämlich das Problem der Organentnahme bei Hirntoten verschärfen, da vorausgesetzt werden kann, dass die betroffenen Personen sich nie mit der Frage von Organspende beschäftigt haben oder, was wahrscheinlicher ist, sich entschieden hatten, nicht selber zu einem Organspender zu werden. Dieses Problem wird zurzeit in der Schweiz diskutiert (https://www.nzz.ch/schweiz/aerzte-wollen-die-organentnahme-bei-hirntoten-komplett-verbieten-ld.1470564). Der Artikel fasst die zentralen Kritikpunkte, wie ich finde, gut zusammen.
Bei der gegenwärtigen Praxis kommen nur diejenigen Personen für eine Organentnahme in Frage, die ihre Zustimmung zur Organentnahme auf ihrem Organspendeausweis ausdrücklich vermerkt haben. Diese Entscheidung setzt eine unmittelbare Beschäftigung mit dem eigenen Tod voraus. Menschen, die sich für Organspende entscheiden und einen Organspendeausweis bei sich tragen, tun dies bewusst, nach reiflicher Abwägung und mit aller Konsequenz.
Eine bessere Aufklärung im Zusammenhang mit der Diagnose Hirntot in Verbindung mit einer Diskussion über das Für und Wider wäre allerdings ein wichtiger Schritt, Halbwissen abzubauen, damit jeder Einzelne nach reiflicher Erwägung frei und für sich entscheiden kann. Insofern bin ich absolut Ihrer Meinung, dass mehr Information nötig ist. Hausärzte sollten ihre Patienten aktiv ansprechen. Ärzte könnten Schulen bzw. Berufsschulen besuchen, um Jugendliche früh für das Thema zu sensibilisieren. Hier käme es auf Vorschläge vonseiten der Ärzteschaft an, bei der in erster Linie das fachliche Interesse und Wissen zu finden ist.
Natürlich impliziert die Organentnahme den Vorgang einer Operation. Ihren Worten entnehme ich, dass Sie sich eine Art Schocktherapie vorstellen. Ich denke, dass es nicht nötig ist, denn die bewusste Entscheidung für Organspende schließt das Wissen um den Akt der Organentnahmen ein. Organspende ist meiner Meinung nach etwas Nobles und Lobenswertes, wenn einzig die Hilfe für Totkranke im Mittelpunkt steht.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Gerold Otten

Hallo Herr Otten,
in meiner Frage ,geht es mir um den Antrag ,den die AfD eingebracht hat,ein Protokoll ,der Zustimmung zum Migrationspakt,beizufügen,in dem stehen soll,dass der Migrationspakt völkerrechtlich nicht bindend ist.
Meine Frage ist:Was genau wollte die AfD damit bezwecken,wenn der Pakt als solches doch sowieso unverbindlich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Voigt

(Frage von Thomas Voigt)

Sehr geehrter Herr Voigt,

natürlich kann man weitläufig lesen, der Pakt sei unverbindlich. Die Bundesregierung will mit ihrer Unterzeichnung erreichen, dass sich andere Unterzeichnerstaaten an den Pakt halten, denn, so die Argumentation, alle anderen Länder sollen Migranten ebenso großzügig behandeln wie Deutschland. Dann würde der Migrationsdruck auf Deutschland abnehmen. Alle Unterzeichnerstaaten gehen damit freiwillig eine Selbstverpflichtung ein. Es geht im Pakt vordergründig also um Legalität. Soviel zum Pakt und zur gängigen Argumentation.
Tatsächlich geht es aber um Legitimität. Keine noch so ausgefeilte, demokratisch legitimierte gesetzliche Regelung wie beispielsweise ein nationales Einwanderungsgesetz kann Bestand haben, wenn mit dem Verweis auf eine eingegangene Selbstverpflichtung die Möglichkeit offen steht, staatliches Handeln als illegitim zu brandmarken. Genau das wird aber geschehen. Jeder Migrant, der aufgrund nationaler Einwanderungsgesetzgebung nicht geduldet wird, kann künftig über NGO’s etc. sein vermeintliches Recht einklagen; die Zielstaaten werden vor einem verfassungsrechtlichen Dilemma stehen, das unsere Regierung scheinbar aus den Augen verloren hat. Legitimität wird in demokratischen Staaten durch die Öffentlichkeit, Wahlen und die Willensbildung im Parlament geschaffen. Globale Zielvereinbarungen internationaler Organisationen stellen dieses Prinzip demokratischer Gemeinwesen auf den Kopf. Es liegt also zunächst ein verfassungsmäßiges Problem vor.
Hinzu tritt die rechtliche Problematik. Wenn internationale Gerichte den Inhalt eines solchen Paktes – etwa aufgrund einer Klage einer NGO – behandeln, steht zu befürchten, dass aus einem „Soft Law“ Völkerrecht und damit auch europäisches und deutsches Recht wird. Dabei sind insbesondere diejenigen Passagen des Paktes interessant, in denen einer anfänglichen Betonung nationaler Souveränität die unbedingte Pflicht zur Umsetzung der eingegangenen Verpflichtung gegenübergestellt wird (Ziffern 41 u. 42). Darüber hinaus sieht sich der Pakt als gleichrangig zu existierenden völkerrechtlichen Normen, denn er will dieselben in Bezug auf Migration konkretisieren (siehe Präambel).
Abschließend möchte ich nochmals auf die Frage der illegalen Migration zurückkommen. Gerichte können Klagen abgelehnter Migranten und deren Interessenvertreter aufgreifen. Wichtiger ist, dass gemäß Pakt dies nur die ultima ratio ist: Dort gibt es keine illegale Migration, sondern nur Migranten, die in einen „irregulären Zustand gefallen“ sind. Es ist also das Versagen des betreffenden Staates, nicht aber des Migranten. Ergo wird der betreffende Staat im Pakt aufgefordert, nicht etwa nach eigenem Recht und Gesetz zu verfahren und Urteile zu vollstrecken, sondern man soll Verfahren anbieten, wie ein illegaler Migrant zu einem legalen wird. Genau das ist in Deutschland bereits geschehen.
Der Pakt ist wahrlich ein „Trojanisches Pferd“ und ich bin erschüttert, mit welcher Ignoranz die etablierten Medien und Parteien, welche eigentlich ein Forum für Öffentlichkeit und Debattenkultur sein müssten, darüber hinwegsehen und Kritiker wie uns auf unterschiedliche Weise zu diskreditieren trachten. Ich danke Ihnen daher für Ihre Frage, denn dadurch kann ich auch in diesem Forum meine persönlichen Ansichten äußern. Sie werden aus meinen Worten entnehmen können, dass ich mich gegen diesen Pakt ausspreche und denke, ich konnte Ihre Frage nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung beantworten, sondern auch und vor allem mit Blick auf das verfassungsrechtliche Problem.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Gerold Otten

 
 

Sehr geehrter Herr Otten, seinerzeit sagte Frau Nahles als Arbeitsministerin: Gleiches Geld für gleiche Leistung. 

Leider wird es im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht angwandt. 

Wie kann es sein, dass ein z.b. 42 jahriger Öberbrandmeister (Gehalt A8) für absolut gleiche Tätigkeit weniger Gehalt erhält als sein 36 Jähriger Hauptbrandmeisterkollege Gehalt A9)
Warum macht sich keiner von der AFD stark für das österreichische Modell der Besoldung. Regelbeförderung im 28. Lebensjahr und die nächste einige Jahre später. 
Mir ist bewusst, dass die Regelung höhere Ausgaben für den Staat bedeutet, allerdings muss die Arbeit entsprechend honoriert werden.
Wird sich die AFD dafür einsetzen, dass die Arbeitszeit der Beamten wieder den der Angestellten angepasst wird. Seinerzeit wurde für die Beamten die Arbeitszeit ohne Gehaltsausgleich erhöht!
Vielen Dank 
Dirk Schuster

Sehr geehrter Herr Schuster,

ich bin mit den Gehalts- und Beförderungsmodalitäten bei der Feuerwehr nicht vertraut und möchte Sie bitten, mir weitere Informationen zukommen zu lassen. Sollte eine ungerechtfertigte Benachteiligung vorliegen, muss der Fall weiter verfolgt werden.
Wenn ich das übliche Verfahren im Bereich des Bundes als Grundsatz nehme, so zählt nicht das Alter der betreffenden Person, sondern die Eingruppierung erfolgt nach dem Dienstalter, Eignung, Leistung und berufsmäßig erworbenen Befähigungen. Daran – und nicht am Alter der Person – bemisst sich die Besoldungsgruppe und damit auch die Höhe der Besoldung. Das Alter der Personen spielt dabei nur innerhalb der Besoldungsgruppen eine Rolle und wird adäquat berücksichtigt.
Mit Blick auf meine Bitte verbleibe ich

mit besten Grüßen
Ihr Gerold Otten

Sehr geehrter Herr Otten,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland sterben bei der momentanen Gesetzeslage deswegen jedes Jahr über 1000 Menschen auf der Warteliste. Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

(Frage von Thomas Müller)

Sehr geehrter Herr Müller,

die gegenwärtige Regelung besagt, dass eine Person zu Lebzeiten einer Organ- und Gewebespende zugestimmt haben muss. Andernfalls kommt eine Organspende nach dem Ableben der betreffenden Person nicht in Frage. Die von Ihnen angedeutete katastrophale Lage ergibt sich nicht aus einer mangelnden Spendenbereitschaft, sondern hat organisatorische, finanzielle und medizinische Gründe ( http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/organspende-in-deutschland-alles-was-sie-wissen-muessen-a-1187931.html ).
Ich halte die gegenwärtige Regelung für sinnvoll. Die Würde des Menschen bleibt dabei gewahrt. Bei einem fehlenden schriftlichen Widerspruch den Körper eines Verstorbenen als Ersatzteillager zu verwenden, ist mir nicht vermittelbar. Deswegen bin ich gegen eine sog. Widerspruchslösung. Wer sich seinen Mitmenschen über den Tod hinaus verpflichtet fühlt – und das ist die Mehrheit (Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, siehe den Spiegel-Artikel) – kann seine Bereitschaft zur Organspende auf seinem Organspendeausweis vermerken. Wir alle sind dadurch gezwungen, uns nicht nur mit dieser wichtigen Frage auseinanderzusetzen, sondern auch mit der Endlichkeit unseres Lebens.

Mit freundlichem Gruß
Gerold Otten

Wie stehen Sie zu einem Rentensystem nach österreichischem Muster. Alle müssen einzahlen damit ein Auskommen für jede Rentnerin und Rentner gegeben ist.

(Frage von Christian Petzoldt)

Wie stehen Sie zu einem Rentensystem nach österreichischem Muster. Alle müssen einzahlen damit ein Auskommen für jede Rentnerin und Rentner gegeben ist.

Den Menschen in unserem Land wieder Sicherheit im Arbeitsleben und im Alter zu geben, ist der Alternative für Deutschland ein besonderes Anliegen. Nur mit einer ausreichenden Versorgung im Alter kann Altersarmut verhindert werden.

Das Bestreben der AfD ist es daher, das System der gesetzlichen Rentenversicherung so zu gestalten, dass es leistungsfähig und den Herausforderungen der Zukunft nachhaltig gewachsen ist. Die besondere demografische Herausforderung der nächsten Jahrzehnte wird daher auch eine stärkere Mitfinanzierung aus Steuermitteln erforderlich machen.

Damit werden, ähnlich wie beim österreichischen Modell, auch andere Einkunftsarten zur Finanzierung des Rentensystems mit herangezogen. Somit werden nicht nur die Bürger sondern auch die Unternehmen zur Finanzierung mit herangezogen.

Außerhalb der Beitragsfinanzierung der staatlichen Renten müssen die beiden Säulen Betriebsrente und rein private Altersvorsorge gesetzgeberisch gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Steuerfreistellung der Ansparbeiträge verbunden mit einer nachgelagerten Ertragsbesteuerung.

 
 

Sehr geehrter Herr Otten,

ich würde gerne ganz konkret wissen, wie Sie zu folgenden Fragen stehen:
Auflösung der NATO - statt dessen ein europäisches, nicht von den USA dominiertes Verteidigungsbündnis?
Auslandseinsätze der Bundeswehr?
Annäherung an Russland, Abzug der amerikanischen Truppen und Atomwaffen?
Wirtschaft: Weiterführung des menschenfeindlichen, konsequent neoliberalen Kurses? ("freier" Markt, Privatisierung der Gewinne, Sozialisierung der Verluste auf allen Gebieten, auch der öffentlichen Daseinsvorsorge)

Ich bin neugierig auf Ihre Antwort.

Frdl. Gruß
Heinz Kreuzhuber

Sehr geehrter Herr Otten,

ich würde gerne ganz konkret wissen, wie Sie zu folgenden Fragen stehen:

Auflösung der NATO - statt dessen ein europäisches, nicht von den USA dominiertes Verteidigungsbündnis?
Im Einklang mit den langjährigen Forderungen der USA nach einer gerechten Verteilung der Lasten und den europäischen Bestrebungen nach mehr Mitsprache in der NATO ist es nur folgerichtig und in deutschem Interesse, den europäischen Einfluss in der NATO zu stärken. Die NATO muss wieder ein reines Verteidigungsbündnis werden.
Nato-Einsätze außerhalb des Bündnisbereichs, an der sich deutsche Streitkräfte beteiligen, sollten grundsätzlich unter einem UN-Mandat stattfinden und nur, wenn deutsche Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden.
Ein unverzichtbares Instrument der europäischen Friedensordnung ist die OSZE. Ihre Rolle in europäischen Konflikten wollen wir gestärkt und ausgebaut sehen. Ziel ist es, Krisenregionen zu stabilisieren.

Auslandseinsätze der Bundeswehr?
Die Landesverteidigung ist durch die europäischen Staaten weitgehend eigenständig zu gewährleisten. Die Schaffung einer EU-Armee oder den Einsatz deutscher Streitkräfte für fremde Interessen lehnt die AfD ab.

Annäherung an Russland, Abzug der amerikanischen Truppen und Atomwaffen?
Eine Entspannung im Verhältnis zu Russland ist für die AfD Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden in Europa. Es liegt im deutschen Interesse, Russland in eine sicherheitspolitische Gesamtstruktur einzubinden, ohne eigene Interessen und die unserer Bündnispartner außer Acht zu lassen. Die AfD tritt für die Beendigung der Sanktionspolitik ein. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland sollte vielmehr vertieft werden.

Die Bündnispartner und Deutschland arbeiten gleichberechtigt und in gegenseitigem Respekt zusammen und stimmen sich in wichtigen internationalen Fragen ab. Vor diesem Hintergrund steht 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und 25 Jahre nach der Beendigung der Teilung Europas die Neuverhandlung des Status alliierter Truppen in Deutschland auf der Tagesordnung. Dieser muss an die wiedergewonnene deutsche Souveränität angepasst werden.

Die AfD setzt sich für den Abzug aller auf deutschem Boden stationierten alliierten Truppen und insbesondere ihrer Atomwaffen ein.

Wirtschaft: Weiterführung des menschenfeindlichen, konsequent neoliberalen Kurses? ("freier" Markt, Privatisierung der Gewinne, Sozialisierung der Verluste auf allen Gebieten, auch der öffentlichen Daseinsvorsorge)
Durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb ergeben sich die besten ökonomischen Ergebnisse. Das unsubventionierte Angebot, von dem sich die Marktteilnehmer den größten Vorteil versprechen, setzt sich dauerhaft durch. Deshalb gilt für die AfD: Je mehr Wettbewerb und je geringer die Staatsquote, desto besser für alle. Denn Wettbewerb schafft die Freiheit, sich zu entfalten und selbst zu bestimmen, privates Eigentum an Gütern und Produktionsmitteln erwerben zu können, eigenverantwortlich Verträge zum eigenen Vorteil und zum allgemeinen Wohl zu schließen, zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten, Dienstleistungen oder Arbeitsplätzen wählen zu können, ertragsbringende Chancen zu nutzen, aber auch ein mögliches Scheitern selbst zu verantworten.

Voraussetzung jeglichen wirtschaftlichen Wettbewerbs sind gleiche und eindeutige Regeln für alle Marktteilnehmer unabhängig von deren Größe oder Rechtsform sowie staatlich garantierte Rechtssicherheit. Gegebenenfalls erforderliche staatliche Eingriffe – zum Beispiel um Monopole zu verhindern und Marktversagen entgegenzuwirken – sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen und müssen für in- und ausländische Investoren kalkulierbar sein. Dies durchzusetzen ist Aufgabe der Wettbewerbspolitik.

Anknüpfend an unsere Vorstellungen von der Rolle des Staates plädieren wir im Bereich der Wirtschaft für eine Ordnungsethik auf der Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft, wie sie von Walter Eucken, Alfred Müller-Armack und Wilhelm Röpke entwickelt und von Ludwig Ehrhard umgesetzt wurde. Zentrale Prinzipien sind Eigentum, Eigenverantwortlichkeit und freie Preisbildung. Der Schutz des Privateigentums ist dabei genauso unentbehrlich wie offene Märkte, Vertragsfreiheit und ein freier Wettbewerb mit entsprechender Wettbewerbspolitik und Monopolkontrolle.

Die größte Hypothek für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft stellt meines Erachtens gegenwärtig die beispiellose EURO-Rettungspolitik der Staaten des EURO-Währungsverbundes und die Manipulation der Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank dar. Hier werden grundlegende Marktmechanismen wie der Zusammenhang von Sparen und Investieren ausgehebelt, Haftungsgrundsätze verletzt und das Verhältnis zwischen Gläubigern und Schuldnern schwer beeinträchtigt.

Ich bin neugierig auf Ihre Antwort.

Frdl. Gruß
Heinz Kreuzhuber

Betreff: Waffenrechtsänderungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschwere mich über die geplante Verschärfung des Waffenrechts, wie sie im Gesetzentwurf des Drittes Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drs. Nr. 19/13839 zum Ausdruck kommt. Diese ist im Wesentlichen weder europarechtlich erforderlich noch aus Gründen der inneren Sicherheit geboten. Ich empfinde sie daher als Affront gegen mich als rechtstreuer Jäger und Sportschütze, als Angriff auf den Sport und auf mein Eigentum an den von mir teuer erworbenen Waffen.

Ich fordere:

  1. Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab, wie eine langjährige Verpflichtung zur Aufzeichnung von Terminen.
  2. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend als möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit als möglich zu bewahren. Dabei insbesondere umfassenden Gebrauch von der Möglichkeit der Richtlinie zu machen, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten und Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt gleich zu verbieten.
  3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Es ist offenkundig, dass die Waffen von Sportschützen nur marginale Deliktsrelevanz besitzen und Gefahren von illegalen und inzwischen selbstbebauten Waffen ausgehen. Bürger, die sich an die Gesetze halten verdienen Vertrauen und nicht Gängelung und echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.

Bitte unterstützen Sie als Abgeordnete der AfD uns Jäger und Sportschützen!

Mit freundlichen Grüßen, (Name und Anschrift aus Datenschutzrechtlichen Gründen entfernt)

Die E-Mail wurde unter der Nummer 229611 erfasst.

Der Antrag an die Bundesregierung ist die Antwort auf die zahlreichen Nachrichten an mich und meine Abgeordnetenkollegen in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen Inneres und Bürger- und Verbandsanfragen der AfD Bundestagsfraktion. Bitte teilen Sie diese Antwort und unterstützen Sie unsere Arbeit als Opposition im Deutschen Bundestag.

Finger weg von unseren Sportschützen – für ein Waffengesetz mit Augenmaß!

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

haben Sie besten Dank für Ihr Schreiben zur Änderung des Waffengesetzes.

Ihr Ärger über die geplante Verschärfung ist völlig berechtigt, denn die Bundesregierung geht bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie weit über die Vorgaben der EU hinaus und drangsaliert dadurch in inakzeptabler Weise die Sportschützen, Waffensammler und Jäger.

Die AfD-Bundestagsfraktion steht fest an der Seite der Legalwaffenbesitzer und wehrt sich mit mehreren parlamentarischen Initiativen vehement gegen die Gesetzesvorlage der Bundesregierung.

Dies lässt sich verdeutlichen, indem man den Gesetzentwurf der Bundesregierung den Anträgen der AfD (z.B. Drs. 19/14504) gegenüberstellt.

Die Bundesregierung plant zum Beispiel folgende Verschärfungen gegenüber dem bestehenden Waffenrecht:

  • Wiederholungsprüfungen des waffenrechtlichen Bedürfnisses sollen ohne Anlass stattfinden.
  • Bei Wiederholungsprüfungen muss der Sportschütze Schießübungen mit allen Waffen in seinem Besitz nachweisen.
  • Erst zehn Jahre nach Erwerb der jeweiligen Waffe genügt die Bescheinigung über eine Mitgliedschaft im Verein zum Nachweis für das Weiterbestehen des Bedürfnisses.
  • Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen und Langwaffenmagazine mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen gelten als verbotene Gegenstände.
  • Die Waffenbehörden müssen bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen.

Wir haben derzeit in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze Europas. Das hat sogar die EU ausdrücklich anerkannt. Eine weitere Verschärfung ist daher weder begründet noch zielführend. Deshalb lehnt die AfD-Bundestagsfraktion eine solche Verschärfung ab.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Verschärfung des Waffengesetzes „die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert wird“. Dies hält einer kritischen Überprüfung nicht stand. In Europa ist in den letzten Jahren kein Terroranschlag mit einer legal in Besitz befindlichen Schusswaffe begangen worden. Genau aus diesem Grund haben die AfD-Abgeordneten im Europäischen Parlament gegen die EU-Feuerwaffenrichtlinie gestimmt. Dieser Haltung schließt sich die AfD-Bundestagsfraktion an und wird den Gesetzentwurf der Bundes-regierung ablehnen, der zu keinem Sicherheitsgewinn führt, der aber verheerende Folgen für alle Beteiligten zur Folge hat:

  • Kriminalisierung von Sportschützen und Rechtsunsicherheit
  • Zusatzgebühren in Millionenhöhe für Sportschützen
  • Überlastung der Waffenbehörden durch unnötige Arbeit
  • Überforderung der Vereine und Verbände durch zusätzliche Bürokratie
  • Drohender Bankrott für Waffenverkäufer und –hersteller

Die AfD-Bundestagsfraktion wendet sich mit Nachdruck gegen eine Verbotskultur, die gesetzestreue Bürger unter Generalverdacht stellt.

Wir fordern:

  • Keine Verschärfung der Bedürfnisprüfung
  • Kein Verbot von Magazinen, sondern Beachtung der Spielräume der EU-Feuerwaffenrichtlinie
  • Ausnahmetatbestände für Sportschützen, die in international anerkannten Sportdisziplinen
    aktiv sind
  • Einstufung von Dual-Use-Magazinen als Kurzwaffenmagazine
  • Überarbeitung der Waffen-Kostenverordnung zugunsten der
    Waffenbesitzer, -händler und -hersteller
  • Keine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz

Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, ihre drakonischen Bestimmungen für Legalwaffenbesitzer zu revidieren und nachdrücklicher als bisher gegen den illegalen Waffenhandel im Darknet und gegen die Eigenherstellung von Schusswaffen im 3D-Drucker vorzugehen. Gesetzestreue Waffenbesitzer und Sportschützen dürfen nicht einem Generalverdacht ausgesetzt werden.

Ergänzend möchten wir Sie noch auf die Erste Lesung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag vom 23. Oktober 2019 hinweisen, in der die Position der AfD zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts erneut klar zum Ausdruck gebracht wird. Diese finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=9A2gsw-rPFU. Ebenso wird auf die Regierungsbefragung mit Herrn Seehofer verwiesen: https://www.youtube.com/watch?v=C50z8mqfLv4.

Sportschützen, Jäger, Waffensammler und sonstige Legalwaffenbesitzer stehen für die deutsche Schützentradition, für das regionale Brauchtum und bewahren das heimatliche und historische Erbe. Dies gilt es zu verteidigen und zu pflegen. Dafür streiten wir im Deutschen Bundestag.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen
Gerold Otten, MdB