Der Verteidigungsausschuss hat sich am 30. Januar 2019 auf Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen gemäß Art. 45a Absatz 2 des Grundgesetzes als Untersuchungs­ausschuss eingesetzt. Sein Auftrag ist es, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aufzuklären. Anlass sind Berichte des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße bei der Nutzung derartiger Leistungen. Die Vorgänge sollen unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutz­relevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten geprüft werden. Ferner sollen die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung untersucht werden. Der Untersuchungsausschuss hat einen neunköpfigen Unterausschuss mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Bis zur parlamentarischen Sommerpause hat dieser ca. 3 000 Akten beigezogen. Ferner sind in sieben Beweisaufnahmesitzungen insgesamt 18 Zeugen und ein Sachverständiger vom Bundesrechnungshof, aus dem Verteidigungsministerium, diesem nachgeordneten Behörden und der freien Wirtschaft vernommen worden. In 2020 wird die Beweisaufnahme fortgesetzt.