MdB-Otten

Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation der Bundeswehr, Drucksache 19/11542

(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/115/1911542.pdf) Wir habe die Forderung gestellt, dass die Bundesregierung ihrer eingegangenen Verpflichtung, 2 % des BIP für die Verteidigung auszugeben, nachkommen soll. Dahin verbirgt sich auch die Einsicht, dass die hohlen Strukturen der Bundeswehr aufgefüllt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde vom BMVg das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr entwickelt, in welchem erörtert wird, welche Ausstattung die Bundeswehr braucht, um die sich aus dem Weißbuch 2016 und der Konzeption der Bundeswehr ergebenen Aufgaben erfüllen zu können. In diesem Zusammenhang enthält das Fähigkeitsprofil auch konkrete Berechnungen, welche finanziellen Mittel nötig sind. Die 1,5 % vom BIP, welche den Bündnispartnern zugesagt worden sind, stellen dabei das absolute Minimum dar, was in den kommenden Jahren (bis 2032) keinen Spielraum lässt, auf moderne technische Entwicklungen adäquat reagieren zu können. Gleichwohl wäre es vermessen zu glauben, allein die Bereitstellung von ausreichenden Finanzmitteln würde das Problem lösen. Tatsächlich kam es in der Vergangenheit dazu, dass bereitgestellte Gelder im Einzelplan 14 (Verteidigungshaushalt) nicht abgerufen werden konnten und in der Regel anderweitig verwendet wurden (sog. Deckungsfähigkeit). Die Gründe sind vielfältig. Die zentrale Relaisstation für Beschaffung und Nutzung von Material für und durch die Bundeswehr ist das BAAINBw in Koblenz. Mannigfaltige und unkoordinierte Reformen in den letzten Jahren haben bisher ihren Zweck nicht erreicht, sondern zu einem Verantwortungs-, Organisations- und Arbeitschaos geführt. Die Mitarbeiter des BAAINBw sind vielfach mit Arbeit überlastet, werden von unnötigen Vorgaben und Kontrollen gegängelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen übersteigen jedes zumutbares Maß. Um die Jahreswende 2018/2019 beschäftigte sich ein „Expertenrat“ mit der Frage, wie das Beschaffungswesen der Bundeswehr verbessert werden könnte. Anstatt dass sich die Organisation aus sich heraus reformiert, wird allein „externer Sachverstand“ herangezogen. Da die Fachexpertise der Beteiligten zumindest unvollständig war, singrößtenteils höchst unnütz. Meine Anfrage diente dem Zweck, auf die Fehler und Ungereimtheiten der Arbeit und der Ergebnisse hinzuweisen und der geäußerten Kritik vonseiten der Verteidigungsindustrie und des BAAINBw nachzugehen. Mittlerweile wurden zum 1. September 2019 weitere Arbeitsgruppen gebildet, welche die Implementierung der Vorschläge der Expertengruppe prüfen sollen: Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis. Dabei wäre schon viel geholfen, den Betrag der BMF-Vorlagen heraufzusetzen und das EU-Vergabeverfahren auszusetzen.