MdB-Otten

IS-Kämpfern konsequent die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen!

3. Juni 2024 Von Gerold Otten

Wer als Deutscher mit doppelter Staatsbürgerschaft in ausländischen paramilitärischen Gruppen kämpft, hat rechtlich mit erheblichen Folgen zurechnen. Das geht nach § 28 Staatsangehörigen Gesetz (StAG) bis hin zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft! In Deutschland sind sogar das Anwerben und der Versuch der Anwerbung zum Wehrdienst in einer fremden, militärischen oder militärähnlichen Einrichtung strafbar. Als Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Abrüstung und Rüstungskontrolle habe ich mich in Vorbereitung einer geheimen Sitzung, an der u.a. auch Vertreter des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Generalbundesanwalts teilgenommen haben, mit Fragen rund um die Ausreise Deutscher in ausländische Kriegsgebiete und die innere Sicherheit nach Rückkehr vom Kampfeinsatz befasst. Während bei einer rechtmäßigen und offiziellen Eingliederung in die Streitkräfte des jeweiligen Landes keine Strafverfolgung des Einzelnen vorgesehen ist, es sei denn es sind Kriegsverbrechen nachweisbar, kann der für Paramilitärs Kämpfende wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und der Zugehörigkeit einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich belangt werden. Außerdem ergeben sich bei der Rückkehr kampferprobter und teilweise ideologisch aufgeladener Kämpfer aus Krisengebieten ins zivile Leben in Deutschland gravierende Sicherheitsrisiken durch enthemmte Gewalterfahrung und der Möglichkeit von Kriegstraumata mit unabsehbaren Folgen. Wie aus öffentlich zugänglichen Quellen zu entnehmen ist, sind mehrere Hundert Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme Deut scher an kriegerischen Auseinandersetzungen des Islamischen Staats in Syrien, der Taliban in Afghanistan und wohl auch der PKK im türkisch-syrischen Grenzgebiet eingeleitet worden. Als Bundestagsabgeordneter, dem die Sicherheit der Bürger in unserem Land am Herzen liegt, stelle ich die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage zur Rede und möchte wissen, wie viele Verfahren hier bisher eingeleitet wurden und wie viele Urteile es bereits gab. Besonders wichtig ist dabei für mich auch, wie oft von der Möglichkeit des §28 StAG Gebrauch gemacht wurde und den freiwillig an kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligten Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde und wie die strafbare Anwerbung in Deutschland verfolgt wird.